Persönliches Budget

Unter Inanspruchnahme des Persönlichen Budgets sind Menschen mit Behinderung noch freier und flexibler in der Gestaltung ihres individuellen Unterstützungsbedarfs. Sie können zum Beispiel selbst entscheiden, wann, wo und wie sie Hilfe und Unterstützung bekommen möchten.

Unter dem Persönlichen Budget versteht man eine finanzielle Unterstützungsleistung nach dem IX. Sozialgesetzbuch, die Menschen mit Behinderung alternativ zu Sachleistungen beantragen können. Mit diesem Geld können sie dann Hilfe und Unterstützung eigenverantwortlich “einkaufen”.

Für welche Bereiche kann ich das Persönliche Budget nutzen?

Das Persönliche Budget kann zum Beispiel für Unterstützung in den folgenden Bereichen genutzt werden:

Beim Wohnen

Viele Menschen mit Behinderung nutzen das Persönliche Budget, um selbstständig wohnen zu können. Zum Beispiel, wenn sie nicht mehr in einem Wohnheim leben oder wenn sie von zuhause ausziehen möchten. Mit der Unterstützung einer Assistenz leben sie dann in einer eigenen Wohnung oder einer Wohngemeinschaft (WG).

Im Haushalt

Mit dem Persönlichen Budget könnten Sie eine Assistenz bezahlen, die Sie beim Einkaufen, Putzen oder Waschen unterstützt.

Bei der Pflege

Mit dem Persönlichen Budget können Menschen mit Behinderung selbst entscheiden, welche Fachkräfte sie pflegen sollen.

Bei der Erziehung von Kindern

Assistenzen bieten Unterstützung bei der Versorgung ihrer Kinder an.

Bei Behördengängen

Sie erhalten Unterstützung und Begleitung bei Behördengängen ins Rathaus oder anderen amtlichen Stellen.

Bei Arztbesuchen

Sie werden zum Arzt gebracht und erfahren Unterstützung während des Termins.

Bei der Arbeit oder Ausbildung

Wenn Sie Unterstützung am Arbeitsplatz brauchen, können Sie diese Unterstützung mit dem Persönliches Budget bezahlen.

Für Fahrdienste

Zum Beispiel für Fahrten zum Arbeitsplatz oder zum Arzt.

In der Freizeit

Auch in Ihrer Freizeit können Sie das Persönliche Budget nutzen. Zum Beispiel, wenn Sie sind Kino, Museum oder Theater gehen wollen.

Was ist der Unterschied zwischen dem Persönlichen Budget und Sachleistungen?

Beim Persönlichen Budget erhält der Mensch mit Behinderung selbst das Geld und nicht der Leistungsträger. Der Mensch mit Behinderung entscheidet dann eigenverantwortlich, wer ihn versorgen soll. Das kann zum Beispiel eine Pflegefachkraft sein. Der Mensch mit Behinderung bezahlt die Pflegefachkraft selbst mit dem Persönlichen Budget. So ist es dem Betroffenen möglich, viel mehr selbst zu entscheiden, zum Beispiel:

  • wer die Pflege übernehmen soll,
  • wann er gepflegt werden soll,
  • wie oft und wie lange die Pflegefachkraft kommt,
  • welche pflegerischen Leistungen erbracht werden sollen.

Und wenn der Betroffene mit der erbrachten Leistung nicht zufrieden ist, dann kann er sich einen andere Pflegefachkraft suchen.

Das Persönliche Budget ist keine zusätzliche finanzielle Leistung, die zusätzlich zu den Sachleistungen bezogen werden kann. Es ist eine Alternativleistung und wird an Stelle der Sachleistungen bezogen.

Wer kann das Persönliche Budget beantragen?

Persönliches Budget können alle Menschen mit Behinderung beantragen, bei denen ein Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe besteht. Auch Menschen, die wahrscheinlich bald durch eine Behinderung beeinträchtig sein werden, können einen Antrag stellen auf den Erhalt des Persönlichen Budgets stellen! Sorgeberechtigte von Kindern mit Behinderung können den Antrag für ihr Kind stellen.

Seit dem 1. Januar 2008 gibt es in Deutschland gemäß § 29 Sozialgesetzbuch IX einen Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget.

Das bedeutet:

Alle Menschen mit Behinderung haben das Recht auf Persönliches Budget, wenn sie leistungsberechtigt sind. Leistungsberechtigt bedeutet hierbei, dass sie Hilfe und Unterstützung benötigen.

Kann ich auch wieder zurück zu den Sachleistungen wechseln, wenn mir das Persönliche Budget nicht gefällt?

Ja. Das Persönliche Budget kann entweder schriftlich kündigt werden oder zum Ende des Bewilligungszeitraum auslaufen. Im Anschluss können wieder Sachleistungen bezogen werden.

Individuelle Beratung

Jeder Mensch ist besonders und einzigartig. Genau so individuell sind seine Wünsche und Bedürfnisse.

Lassen Sie uns gemeinsam über diese Wünsche sprechen.

In einem unverbindlichen Erstgespräch erörtern wir mit Ihnen gerne die aktuelle Situation und zeigen Ihnen mögliche Lösungsansätze auf.

Vereinbaren Sie mit uns einen Termin zur telefonischen Beratung.

Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.