Persönliches Budget

Mit dem persönlichen Budget können Menschen mit Behinderung freier entscheiden.
Sie können selbst bestimmen:

  • Wann sie Hilfe bekommen.
  • Wo sie Hilfe bekommen.
  • Wie sie Hilfe bekommen.

Das persönliche Budget ist Geld, das Menschen mit Behinderung beantragen können.
Es gehört zum Sozialgesetzbuch IX.
Mit dem Geld können sie Hilfe selbst „einkaufen“.
Das bedeutet:
Sie entscheiden selbst, welche Unterstützung sie bezahlen.

Wofür können Sie das persönliche Budget nutzen?

Das persönliche Budget kann für viele Dinge genutzt werden.
Hier sind einige Beispiele:

Beim Wohnen:

  • Menschen mit Behinderung können das persönliche Budget nutzen, um selbstständig zu wohnen.
  • Zum Beispiel: Wenn sie nicht mehr in einem Wohnheim leben möchten.
  • Oder wenn sie von zuhause ausziehen wollen.
  • Mit einer Assistenz können sie in einer eigenen Wohnung oder einer Wohngemeinschaft leben.

Im Haushalt:

  • Sie können eine Assistenz bezahlen, die beim Einkaufen, Putzen oder Waschen hilft.

Bei der Pflege:

  • Sie können selbst entscheiden, welche Pflegekräfte Sie pflegen sollen.

Bei der Erziehung von Kindern:

  • Assistenzen können helfen, sich um die Kinder zu kümmern.

Bei Behördengängen:

  • Sie bekommen Unterstützung und Begleitung zu Ämtern, wie dem Rathaus.

Bei Arztbesuchen:

  • Sie werden zum Arzt gebracht und während des Termins unterstützt.

Bei der Arbeit oder Ausbildung:

  • Wenn Sie Hilfe am Arbeitsplatz oder in der Ausbildung brauchen, können Sie diese mit dem persönlichen Budget bezahlen.

Für Fahrdienste:

  • Zum Beispiel für Fahrten zur Arbeit oder zum Arzt.

In der Freizeit:

  • Sie können das persönliche Budget für Ihre Freizeit nutzen. Zum Beispiel, wenn Sie ins Kino, ins Museum oder ins Theater gehen möchten.

Was ist der Unterschied zwischen dem Persönlichen Budget und Sachleistungen?

Beim persönlichen Budget bekommt der Mensch mit Behinderung das Geld direkt.
Er entscheidet selbst, wer ihm hilft.
Zum Beispiel:

  • Eine Pflegekraft, die er selbst bezahlt.

Mit dem persönlichen Budget kann der Mensch entscheiden:

  • Wer die Pflege übernimmt.
  • Wann die Pflege stattfindet.
  • Wie oft und wie lange die Pflegekraft kommt.
  • Welche Pflege gemacht werden soll.

Wenn die Pflege nicht gut ist, kann er eine andere Pflegekraft suchen.

Das persönliche Budget ist keine Extra-Leistung.
Es ersetzt die Sachleistungen.
Das bedeutet:
Man kann entweder das persönliche Budget oder Sachleistungen bekommen, aber nicht beides gleichzeitig.

Wer kann das Persönliche Budget beantragen?

Das persönliche Budget können alle Menschen mit Behinderung beantragen, die Unterstützung brauchen.
Auch Menschen, die bald eine Behinderung haben könnten, können es beantragen.
Für Kinder mit Behinderung können die Eltern oder Sorgeberechtigten den Antrag stellen.

Seit dem 1. Januar 2008 gibt es ein Gesetz.
Das Gesetz sagt:
Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf das persönliche Budget.
Das steht im Sozialgesetzbuch IX, § 29.

Kann ich auch wieder zurück zu den Sachleistungen wechseln, wenn mir das Persönliche Budget nicht gefällt?

Ja, das ist möglich.

Das persönliche Budget kann schriftlich gekündigt werden.
Oder es endet, wenn der Bewilligungszeitraum vorbei ist.
Danach können Sie wieder Sachleistungen bekommen.

Individuelle Beratung

Jede Situation ist anders.
Rufen Sie uns gerne an.

Wir sprechen mit Ihnen über Ihre Situation.

Zusammen finden wir die beste Lösung.

Möchten Sie einen Termin mit uns vereinbaren?
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Nachricht.

Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.